Don Bosco "A-Z"


Informationsschrift für alle Eltern und Erziehungsberechtigten, Stand Dezember 2023


Don Bosco Schule zum Download

„Don-Bosco-Schule „von A bis Z“


-A-

Anwesenheitspflicht: Während der Unterrichtszeit, den Pausen und bei schulischen Veranstaltungen während der normalen Unterrichtszeit (Wanderungen, Besichtigungen, Ausflüge, Projekte) gilt Anwesenheitspflicht. Diese beginnt spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Siehe hierzu auch unter dem Stichwort Schulpflicht.


Ansteckende Krankheiten: Sofern Ihr Kind krank ist und ggf. sogar Ansteckungsgefahr besteht, schicken Sie es bitte nicht in die Schule. Es braucht Ruhe und Erholung und die anderen Kinder müssen vor Ansteckung geschützt werden. Meldepflichtige Krankheiten sind Keuchhusten, Mumps, Masern, Krätze, Scharlach, Windpocken, Röteln, Kopfläuse sowie Darmentzündungen; über die Meldepflicht an die Schule wird der Kinderarzt Sie sicher aufklären. Bei Kopflausbefall darf Ihr Kind die Schule erst dann wieder besuchen, wenn es frei von Läusen und Nissen ist. Eine genaue Information zu den meldepflichtigen Krankheiten und zu den Wiederzulassungszeiten nach Krankheiten finden Sie auf unserer Homepage. Dort finden Sie auch detaillierte Hinweise zur Behandlung von Kopfläusen


Attestpflicht: Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler aus Krankheitsgründen, so muss dies morgens zunächst per Schoolfox, nach der Erkrankung auch schriftlich von den Eltern per Entschuldigungsschreiben bekannt gegeben werden. Bei längeren Erkrankungen, in Fällen, in denen die Krankheit des Kindes begründet angezweifelt werden kann (z.B. Ferienbeginn, Ferienende und Familie ist verreist, wiederholtes Fehlen bei Klassenarbeiten) und bei sehr häufigem Fehlen kann die Schule ein Attest des Kinderarztes verlangen. An Tagen direkt vor oder nach Ferienzeiten besteht keine grundsätzliche Attestpflicht mehr.

Aufsicht: Vor Beginn des Unterrichts (ab 8.00 Uhr) und in den Pausen sind Lehrkräfte zur Aufsicht auf dem Schulhof. Nach dem Unterricht führt die Schule keine Aufsicht auf dem Hof. Davon ausgenommen sind selbstverständlich die Kinder, die die Betreuung besuchen. Diese werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ganztages beaufsichtigt. Im Schulgebäude werden die Kinder während der Unterrichtszeiten selbstverständlich durchgehend beaufsichtigt. Bei Lehrerwechseln zu einem anderen Klassenraum ist Aufsicht auf dem Flur oder im Nachbarraum. Die Betreuungseinrichtung „Schülernest“ hat ihre eigene Aufsichtsführung, die der dortigen Leitung unterstellt ist. Kinder, die nicht in die Betreuungseinrichtung gehen, müssen nach Unterrichtsende unverzüglich den Heimweg antreten. Sie können nicht auf dem Schulhof bleiben du spielen, da sie dort nicht vom Betreuungspersonal mitbeaufsichtigt werden können und dürfen.


Ausflüge: Ausflüge und Unterrichtsgänge gehören im gebotenen Umfang zu den schulischen Veranstaltungen eines jeden Schuljahres. Die Teilnahme ist verpflichtend. Sofern Kosten entstehen, haben in der Regel die Eltern diese zu übernehmen. Bisweilen trägt der Förderverein Anteile dieser Kosten. Ein Anrecht auf Übernahme der Kosten durch den Förderverein oder die Schule besteht nicht. Empfänger von staatlichen Finanzleistungen können besondere Kosten auch über das Bildungs- und Teilhabepaket erstattet bekommen, sprechen Sie in diesem Fall die Schulleitung oder Schulsozialpädagogin an. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Kind von der Teilnahme befreit werden. Ein Antrag der Eltern ist erforderlich. Das Kind nimmt dann am Unterricht einer anderen klasse teil oder erhält, sofern das nicht möglich ist, Distanzunterricht.

 

 

-B-

Betreuung: siehe Halbtagsbetreuung und OGS

 

 

-C-

Chor: Die Don-Bosco-Schule hat mit ihren Chören einen musikalischen Schwerpunkt gesetzt. Die Kinder der Klassen 2, 3 und 4 können am Schulchor teilnehmen und seit dem Schuljahr 2017/18 gibt es einen Elternchor. Die Anmeldung zu den Chören erfolgt über Frau Gaßmann, die Anmeldung ist freiwillig, die regelmäßige Teilnahme ist dann aber für Schulkinder für ein Schuljahr verpflichtend.

 

 

-D-

Datenschutz: Zunehmend werden Fragen zum Umgang mit personenbezogenen Daten und zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung gestellt, die von einem wachsenden Bewusstsein für den Datenschutz zeugen. Das ist eine gute Entwicklung. Lehrende, Lernende wie auch Erziehungsberechtigte müssen Vertrauen in die Digitalisierung schulischer Lernwelten haben können. Die §§ 120 bis 122 Schulgesetz bilden die grundlegenden Bestimmungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern im Schulbereich. Diese bereichsspezifischen Regelungen sind zum Teil strenger als das allgemeine Datenschutzgesetz NRW. Sie gelten unabhängig davon, ob die personenbezogenen Daten auf herkömmliche Weise in Listen, Karteien oder Akten erfasst oder elektronisch verarbeitet sind. Die Einzelheiten der Datenverarbeitung werden durch Rechtsverordnungen umfassend geregelt. Diese sichern eine landeseinheitliche und für alle Betroffenen transparente Behandlung ihrer personenbezogenen Daten. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist für den Schutz der Daten und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der Schule verantwortlich.

Auch Sie als Eltern und auch Ihre Kinder müssen sich aber aktiv mit schulischem Datenschutz auseinandersetzen. Dies gilt insbesondere für Fotos und Filmaufnahmen, die man früher bei schulischen Veranstaltungen oft recht gedankenlos angefertigt hat. Bitte beachten Sie, dass Sie auf dem Schulgelände ohne Zustimmung der Eltern anderer Kinder von diesen keine Aufnahmen anfertigen dürfen. Zuwiderhandlungen liegen in Ihrem Verantwortungsbereich, die Schule ist hiermit ihrer Informationspflicht nachgekommen.

 

Dyskalkulie: Unter diesem Begriff versteht man eine ausgeprägte Rechenschwäche, die besondere Fördermaßnahmen erforderlich macht. Noch existiert hier kein einheitlicher und verlässlicher Test. Deswegen kann keine eindeutige Diagnose gestellt werden, somit gibt es leider keinen Nachteilsausgleich für betroffene Kinder. Bei Verdacht bietet die Schule einen freiwilligen Förderkurs für die Kinder an. Sprechen sie bitte im Zweifel die Klassenlehrerin und/oder Frau Edel an.

 


-E-

Elternbriefe: Durch regelmäßige Elternbriefe der Schulleitung werden Sie über wesentliche schulische Belange informiert und zum Teil um Unterstützung gebeten. Auch allgemeine Geldsammlungen (Bücher, Projekte, etc.) werden auf diesem Wege kommuniziert. Sämtliche Elternpost richtet sich jeweils nur und ausschließlich an die angesprochenen Adressaten. Sie dürfen nicht in sozialen Netzwerken verbreitet oder an die Presse weitergegeben werden. Die Elternpost wird per Schoolfox versendet.

Elterngespräche: Die Don-Bosco-Schule bietet zweimal jährlich Elternsprechwochen an. Hierüber werden Sie zwecks Terminvereinbarung rechtzeitig schriftlich informiert. Weitere Gespräche können Sie im Bedarfsfall mit den betreffenden Kolleginnen und Kollegen vereinbaren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass morgens vor der Schule, in den Pausen oder am Unterrichtsende Ihres Kindes keine Tür-und-Angel-Gespräche geführt werden können, da solche Gesprächszeiten von der Unterrichtszeit abgehen würden. Natürlich kann im Notfall eine kurze Mitteilung auch vor dem Unterricht erfolgen. Bitte kommen Sie nicht während des Unterrichts in die Klasse. Wenn Ihr Kind etwas Wichtiges vergessen hat, was sie ihm noch bringen wollen, geben Sie es bitte im Sekretariat ab.


Elternmitarbeit: Siehe auch Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft, Schulkonferenz; hier werden die rechtlichen Sachverhalte der Schulmitwirkung erläutert. Neben diesen offiziellen Mitwirkungsgremien gibt es auch andere Möglichkeiten der schulischen Elternarbeit. Auf Ausflügen, bei besonderen Aktionen in den Klassen, bei schulischen Projekten etc. sind wir immer wieder auf die tatkräftige Unterstützung durch Eltern angewiesen. Hierzu werden Sie von den Klassen- oder Fachlehrkräften direkt oder über Elternbriefe der Schulleitung angesprochen. Ohne ihre Mithilfe sind viele schulische Aktionen nicht möglich.


Emailverkehr: Die schriftliche Kommunikation mit den Lehrkräften erfolgt per Schoolfox. Für die Kommunikation mit dem Sekretariat und der Schulleitung nutzen Sie bitte die folgende Mailadresse:  kgs.don-bosco@schulen.langenfeld.de.

Erziehungsauftrag: § 2 des Schulgesetzes NRW legt den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen fest. Bezogen auf den Erziehungsauftrag haben Elternhaus und Schule partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Das ist nicht immer einfach, da Menschen unterschiedliche Ansichten über eine gelingende und gute Erziehung haben. Die Don-Bosco-Schule erarbeitet im Schuljahr 2018/19 in ihren pädagogischen Konferenzen und unter Elternbeteiligung ein schuleigenes Erziehungskonzept, das den im Gesetz recht wenig konkreten gemeinsamen Auftrag konkretisiert und auch unterschiedliche Sichtweisen in den Blick nimmt.

Erziehungsprobleme: Erziehung verläuft nicht gradlinig und reibungslos. Sollten Sie oder wir gemeinsam Erziehungsprobleme bei einem Kind feststellen, kann nur ein gemeinsam verantworteter Weg zum Erfolg führen. Wenden Sie sich in solchen Fällen vertrauensvoll an Ihre Klassenleitung oder an die Schulleitung. Wir können dann gemeinsam überlegen, wie wir Ihnen und vor allem Ihrem Kind helfen können und wer ggf. die Beteiligten dabei unterstützen kann. Wenden Sie sich gerne auch an unsere Sozialpädagogin Frau Menden.

 


-F-

Fachlehrkräfte: Die ausgebildeten Lehrkräfte an Grundschulen haben alle die Kernfächer Deutsch und Mathematik studiert, daneben ein bis zwei weitere Fächer. Lehrerinnen und Lehrer können weitere Fachqualifikationen über Fortbildungen erwerben.

Die Don-Bosco-Schule ist immer bemüht, in allen unterrichteten Fächern Fachlehrkräfte einzusetzen. Diejenigen die einen Unterricht erteilen, dessen Fach sie nicht studiert haben, werden im Jahrgangsteam engmaschig unterstützt. Das gilt in besonderer Weise für Lehrkräfte im Seiteneinstieg in den Lehrerberuf.


Ferien: Neben den Sommer-, Herbst-, Weihnachts- und Osterferien gibt es im Schuljahr auch einzelne Ferientage. Das ist zum einen der Dienstag nach Pfingsten, der immer ein Ferientag ist, zum anderen hat die Schulkonferenz in jedem Schuljahr für das Folgejahr wechselnd drei bzw. vier sogenannte bewegliche Ferientage festzulegen. Der Rosenmontag muss als Brauchtumstag im Rheinland verpflichtend genommen werden, über die anderen Tage entscheidet die Schulkonferenz jährlich neu. Die beweglichen Ferientage werden im Terminkalender der Schule aufgeführt, der zu Anfang eines neuen Schuljahres ausgeteilt wird und auch auf der Homepage zu finden ist.


Fehlzeiten: Fehlzeiten der Kinder können durch Erkrankungen, in seltenen Fällen auch durch genehmigte Beurlaubungen entstehen. Diese Zeiten aus Erkrankungen werden in Unterrichtsstunden gerechnet auf dem Zeugnis vermerkt und es wird zwischen entschuldigten und unentschuldigten Stunden unterschieden. Nur da, wo eine schriftliche Entschuldigung der Eltern vorliegt, können wir die Fehlzeit als entschuldigt vermerken. Fehlzeiten aus genehmigten Beurlaubungen werden nicht im Zeugnis aufgeführt.


Förderbedarf (besonderer): Besonderer Förderbedarf ist gleichzusetzen mit dem Begriff sonderpädagogischer Förderbedarf. Er kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten und/oder der Schule im Rahmen eines AOSF-Verfahrens festgestellt werden. Wird ein solcher Förderbedarf attestiert, erhält das Kind zusätzliche Förderung durch eine Sonderpädagogin/einen Sonderpädagogen an einer Schule des gemeinsamen Lernens. Das Kind erhält dann einen individuellen Förderplan und wird in der Regel leistungsunabhängig versetzt. Sonderpädagogischer Förderbedarf kann in ganz unterschiedlichen Bereichen festgestellt werden.

Förderunterricht: Neben dem ausgewiesenen Fachunterricht hat jede Klasse eine bis zwei ausgewiesene Förderstunden in der Woche. Diese Stunden dienen in besonderer Weise der individuellen Förderung, d.h. hier können Übungen angeboten werden, die geeignet sind, schulische Schwächen auszugleichen, leistungsstarke Kinder sollen hier aber auch in ihren Stärken berücksichtigt und gefordert werden. Daneben bietet die Schule für Kinder mit einer LRS oder Dyskalkulie (siehe dort) auch gesonderte Förderungen außerhalb des Stundenplans an.


Förderverein: Schule soll in erster Linie als ein Ort des Lernens begriffen werden. Aber gerade die Grundschule muss für die Kinder auch ein Ort für Spaß, Spiel und Entspannung sein. Der gemeinnützige Verein der Freunde und Förderer der Don-Bosco-Schule trägt zu beiden Bereichen auf vielfältige Weise bei. Der Verein organisiert viele Aktivitäten der Schule oder unterstützt sie finanziell und tatkräftig. Hierzu gehören unter anderem:

Der Tag der offenen Tür;

der Tag der Schulanmeldung;

die Einschulungsfeier;

die Besinnungstage und die Feier zur Verabschiedung der Viertklässler;

das Schulfest;

die Fackelausstellung und der Martinszug;

die Lesenacht;

Sportfeste.

Unser Förderverein übernimmt die Kosten für diese Aktivitäten zur Gänze. Außerdem bezuschusst er jedes Jahr die Schulbücherei, Anschaffungen von Unterrichtsmaterial für Sport, Kunst und Musik, jede einzelne Klasse über Verfügungsgeld für die Lehrkräfte sowie die Bestückung der Spieletonnen für die Pausen. Außerdem bezuschusst der Verein Ausflüge, schulische Projekte, besondere Aktionstage und die Karnevalsaktivitäten.

Wenn es unsere Kassenlage erlaubt, finanziert der Förderverein darüber hinaus auch größere Anschaffungen. In den letzten Jahren waren dies mehrere tausend Euro für Spiel- und Klettergeräte für den Schulhof, eine neue Sitzbank für den Schulhof sowie neue T-Shirts mit dem Schullogo.

Der Verein finanziert sich ausschließlich durch die Mitgliederbeiträge (zur Zeit € 15 Mindestbeitrag je Schuljahr und Kind), durch die Erlöse der Veranstaltungen und       - natürlich auch - durch ihre Spenden!

Wenn Sie Fragen haben oder sich zur aktiven Mitarbeit melden wollen, steht Ihnen der Vorstand jederzeit gerne zur Verfügung.

 


-G-

Geldsammlungen: Sofern für Bücher, Ausflüge, Projekte oder ähnliches in der Klasse Geld eingesammelt wird, geben Sie Ihrem Kind das Geld bitte abgezählt in einem mit Namen und Klasse beschrifteten Umschlag mit. Prüfen Sie auch, ob Ihr Kind das Geld an diesem Tag abgegeben hat, es ist nicht wünschenswert, dass die Kinder mehrere Tage mit Geldumschlägen in der Tasche herumlaufen. Sofern es sich um einen größeren Betrag handelt und Sie Sorge haben, dass Ihr Kind das Geld verliert, können Sie den Umschlag selbstverständlich auch im Sekretariat abgeben.


Gewaltprävention: Die Don-Bosco-Schule arbeitet stetig an ihrem Erziehungskonzept. In den Klassenräten werden regelmäßig aufkommende Probleme und Streitigkeiten zwischen den Kindern geklärt. Die „Goldenen Regeln“ und die Klassenregeln geben den Kindern einen klaren Handlungsrahmen.

 


-H-

Haftung/Haftungsausschluss: Hinsichtlich von Schülern mitgebrachter Gegenstände gilt grundsätzlich Folgendes: Die Schule haftet nicht für Sachen, die die Kinder freiwillig und ohne Aufforderung durch die Lehrer mit in die Schule bringen und die in keinem Bezug zum Unterricht stehen. Wird beispielsweise ein Schülerfahrrad oder ein Roller gestohlen oder beschädigt, haften weder Schule und Schulträger noch die gesetzliche Unfallversicherung. Ein Fahrraddiebstahl gehört zum so genannten „allgemeinen Lebensrisiko“. Dieses müssen Schüler und Eltern selbst tragen. Auch private elektronische Geräte sind von der Haftung ausgeschlossen. Ausnahme: Das vom Schulträger an Schülerinnen und Schüler ausgegebene iPad. Hier ist die Haftung im Überlassungsvertrag klar geregelt.


Halbtagsbetreuung: In der Halbtagsbetreuung können Kinder berufstätiger Eltern morgens ab 7.30 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn und  mittags nach dem Unterricht bis 14.00 Uhr betreut werden. Hausaufgabenbetreuung wird hier nicht angeboten.

Ebenso können die Kinder nicht am Mittagessen in der Mensa teilnehmen, es wird ein kleiner Snack gereicht. Die Anmeldung zur HTB erfolgt in der Betreuungseinrichtung, also direkt beim Träger der Betreuung (Kinderschutzbund). Die Berufstätigkeit beider Eltern muss schriftlich nachgewiesen werden.


Hausaufgaben: Hausaufgaben sollen die individuelle Förderung unterstützen. Sie dienen dazu, das was im Unterricht erarbeitet wurde einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. In ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang müssen sie die Leistungsfähigkeit und persönliche Belastbarkeit der Kinder berücksichtigen und von diesen selbstständig, d.h. in der Regel ohne fremde Hilfe in der im entsprechenden Erlass festgelegten Zeit erledigt werden können. Die Lehrkräfte berücksichtigen beim Hausaufgabenumfang, ob die Schülerinnen und Schüler durch Vorbereitungen auf Klassenarbeiten oder durch andere schulische Aufgaben zusätzlich gefordert sind. Es dürfen keine Hausaufgaben über Feiertage, am Wochenende (Samstag, Sonntag) und über die Ferien aufgegeben werden. An Grundschulen sind die Hausaufgaben so zu bemessen, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können:

Klassen 1 und 2  in 30 Minuten 
Klassen 3 und 4  in 45 Minuten

Wichtig ist, dass Sie gemeinsam mit uns darauf achten, dass die vorgesehenen Hausaufgabenzeiten nicht überschritten werden.

Das bedeutet für Kinder, die in der OGS sind, also die Hausaufgaben in der Schule machen, dass wir für die Klassen 1 und 2 nach 45 Minuten und für die Klassen 3 und 4 nach 60 Minuten die Hausaufgaben abbrechen und einen entsprechenden Vermerk für Sie im Hausaufgabenheft hinterlassen. Die oben angegebenen Zeiten sind um jeweils 15 Minuten verlängert, damit die Kinder Zeit haben, in Ruhe ein- und auszupacken und die Aufgaben von den Betreuungspersonen nachsehen zu lassen.

Bei Kindern, die ihre Aufgaben zu Hause erledigen, sind Sie als Eltern aufgefordert, die Hausaufgaben abzubrechen, wenn die entsprechende Zeit (reine Arbeitszeit) überschritten wird oder das Kind die Aufgaben nur mit besonderer Hilfe lösen kann und uns einen Vermerk ins Hausaufgabenheft einzutragen.

Nur so kann sichergestellt werden, dass die Klassenlehrerin eine Rückmeldung erhält, ob die aufgegebenen Hausaufgaben angemessen waren.

Sicher kann in einem Einzelfall die vorgesehene Arbeitszeit schon einmal überschritten werden oder ein Kind zusätzliche Hilfe benötigen, wenn aber Kinder regelmäßig mit der Erledigung der Hausaufgaben inhaltlich oder zeitlich überfordert sind, sollten Sie das Gespräch mit der Klassenlehrerin suchen.

Hausordnung

Die Don-Bosco-Schule ist ein Ort, an dem Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern zusammenarbeiten. Hier sollen sich alle wohl fühlen.

 Die Ordnung der Schule regelt das Zusammenleben. Sie trägt dazu bei, dass alle Freude an der Arbeit haben und niemand zu Schaden kommt. Dies gelingt, wenn alle die Regeln einhalten.

1. Allgemein gültige Regeln:

Alle nehmen Rücksicht aufeinander, sind hilfsbereit und gehen freundlich miteinander um.

Der Unterricht beginnt um 8.10 Uhr. Alle kommen so pünktlich, dass sie sich beim ersten Klingeln um 8.05 Uhr an den Aufstellplätzen sammeln und mit der Lehrerin oder dem Lehrer der ersten Stunde in den Klassenraum gehen.

Alle gehen fair miteinander um. Niemand wird durch Worte oder Taten verletzt.

Gefährliche Gegenstände, mit denen andere verletzt werden könnten, werden nicht mit in die Schule gebracht, dies gilt auch für Handys.

Alle achten darauf, sich umweltbewusst zu verhalten: Es wird kein Wasser verschwendet, Licht wird ausgeschaltet, wenn es nicht benötigt wird, Müll in die Mülleimer geworfen.

Mit Möbeln und Arbeitsmaterialien wird sorgfältig umgegangen. Wer etwas zerstört, muss es ersetzen.

Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben oder im Schrank neben dem Kopierer abgelegt.

Die älteren Schülerinnen und Schüler sind den Jüngeren ein Vorbild.

Kranke Kinder werden von ihren Eltern vor Schulbeginn telefonisch oder mündlich vor Ort entschuldigt.

Elterngespräche können vor dem Unterricht und in den Pausen nur in äußersten Notfällen geführt werden. Ausführliche Gespräche werden angemeldet und terminlich verabredet.

2. Verhalten auf dem Schulgelände

Das Schulgelände erstreckt sich über folgende Bereiche:

Schulhof, Gelände zwischen Schule und Pestalozzistraße, Gelände hinter und neben der Turnhalle, große Wiese.

Das Verlassen des Schulgeländes ist für Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts und in den Pausen verboten.

Fahrräder und Roller werden bei den Fahrradständern auf dem Schulhof abgestellt. Auf dem Schulhof wird nur während des Radfahrtrainings gefahren.

Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, dürfen die Zufahrt und den Schulhof nicht befahren.

Der Parkplatz auf dem Schulhof steht zu den Unterrichtszeiten nur dem Schulpersonal zur Verfügung.

Für Kinder, die am Nachmittag auf dem Schulgelände spielen und nicht im Offenen Ganztag sind, ist keine Aufsicht vorhanden.

Das Rauchen auf dem Schulgelände ist verboten.

2.1. Pause

Wenn es klingelt, verlassen alle Kinder das Schulgebäude. Die Lehrerinnen und Lehrer verlassen den Klassenraum als letzte und verschließen die Tür.

Am Ende der Hofpause stellen sich alle Kinder an ihrem Aufstellplatz auf und warten, bis sie von ihrer Lehrerin oder ihrem Lehrer abgeholt werden. Die Aufsicht führenden Lehrerinnen warten, bis alle Klassen in ihren Räumen sind.

Die Frühstückspause findet im Anschluss an die erste Hofpause statt. Aufsicht führen die Lehrerinnen oder Lehrer, die die Klasse in der Stunde danach unterrichten.

Der Schulhof der Friedrich-Fröbel-Schule darf in den Pausen genutzt werden.

Ballspiele werden nur auf trockenem Schulhofboden und mit Softbällen gespielt. Der Bereich zwischen Schule und Pestalozzistraße gilt als Ruhezone, hier dürfen keine Ballspiele stattfinden. Auch unter dem Pausendach ist das Fußballspielen nicht erlaubt.

Von Büschen und Bäumen wird nichts abgerissen.

 

Glücksspiele (Spiele, bei denen man etwas gewinnen oder verlieren kann) sowie elektronische Spiele sind nicht erlaubt.

Bei trockenem Schulhofboden dürfen Spielsachen aus den gelben Spieletonnen ausgeliehen werden, die am Pausenende zurück gebracht werden. Verantwortlich sind Kinder der vierten Schuljahre.

Alle bemühen sich, das Schulgelände sauber zu halten. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Abwechselnd sind Kinder der zweiten bis vierten Schuljahre dafür zuständig, in den Pausen den Schulhof zu säubern. Zangen und Eimer stehen am Eingang der Schule bereit.

An den Spielgeräten müssen alle besondere Rücksicht aufeinander nehmen, damit niemand verletzt wird.

Soweit Schnee gefallen ist, dürfen keine Schneebälle geworfen werden.

2.2.1. Regenpause

Bei starkem Regen bleiben die Kinder im Gebäude und spielen im Klassenraum oder auf den Fluren. Ballspiele sind dabei nicht erlaubt.

Die Lehrerin, die die Klasse in der Stunde zuvor unterrichtet hat, ist für die Aufsicht in der Regenpause zuständig.

Regenpausen werden durch eine Ansage des Sekretariats auf Veranlassung der für diese Pause zuständigen Aufsicht kenntlich gemacht.

3. Verhalten im Schulgebäude

Rennen, Toben und Schreien sind in den Schulgebäuden verboten.

Alle helfen, die Schulgebäude ordentlich und sauber zu halten.

3.1. Flur

Jacken, Schirme, Turnbeutel, Mützen usw. werden an die Garderobenhaken gehängt.

Schuhe werden beim Betreten des Gebäudes auf der Fußmatte abgetreten. Sofern Klassen Hausschuhe verwenden, sind die jeweils nicht genutzten Schuhe im Schuhregal aufzubewahren.

Das Eigentum anderer wird geachtet, nichts wird versteckt oder entwendet.

Während des Unterrichts herrscht auf den Fluren Ruhe.

Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle hoch gestellt und alle verlassen zügig und leise das Gebäude.

3.2. Treppenhaus

Rennen, Springen, Klettern und Schubsen sind auf der Treppe verboten.

Kinder rutschen nicht am Treppengeländer herunter und klettern nicht daran.

Ranzen und Turnbeutel werden nicht die Treppe herunter geworfen.

Gehen Schüler während der Unterrichtszeit durch das Treppenhaus, nehmen sie Rücksicht auf die anderen Klassen und sind leise.

3.3. Toiletten

Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Hier wird nicht gespielt.

Jungen gehen nicht in die Mädchentoilette und umgekehrt.

Die Türen werden nicht zugehalten.

In den Toiletten wird nichts versteckt.

Nach dem Benutzen der Toilette wird abgespült und die Hände werden gewaschen.

Nach dem Händewaschen wird der Wasserhahn wieder zugedreht.

Das Handtuchpapier wird sparsam benutzt und dann in den Papierkorb geworfen.

Die Toiletten dürfen nicht mit Toilettenpapier verstopft werden.

3.4. Unterrichtsräume

Das Eigentum anderer wird geachtet.

Benutzte Materialien werden wieder an ihren Platz zurückgebracht.

In den Räumen wird grober Schmutz immer beseitigt, Müll gehört in den Mülleimer.

Mützen oder Kappen werden abgesetzt und es wird kein Kaugummi gekaut.

Jedes Kind muss an seinem Platz für Ordnung sorgen.

Die Räume sind außerhalb der Unterrichtszeit verschlossen.

3.4.1. Sporthallen

Die Sporthallen dürfen nur mit sauberen Hallenschuhen betreten werden.

Der Geräteraum wird nur zum Transport der Geräte betreten.

Die Geräte dürfen nur nach Anweisung der Lehrerin oder des Lehrers benutzt werden.

Im Geräteraum wird Ordnung gehalten.

In der Umkleidekabine ziehen sich alle leise und zügig um und ordnen ihre Kleidung.

3.4.2. Musikraum

Die Instrumente werden nur nach Aufforderung der Lehrerin aus den Schränken genommen und benutzt, auch offen stehende Instrumente werden nur nach Aufforderung benutzt.

3.4.3. Computerraum

Die Computer werden erst nach Aufforderung der Lehrerin oder des Lehrers benutzt.

Im Computerraum sind Essen und Trinken nicht erlaubt.

Vor dem Verlassen des Raumes werden Kopfhörer wieder aufgehängt, die Rechner heruntergefahren und die Stühle angestellt.

4. Die Goldenen Regeln

Die „7 goldenen Regeln“ beinhalten in Kurzform ein gutes Miteinander an der Don-Bosco-Schule und gelten in jeder Klasse. Im Laufe der ersten Schuljahre werden diese Regeln der Schule mit allen Kindern besprochen, im Anschluss daran von Kindern, Eltern und Lehrerin unterschrieben.

Hausrecht: Das Hausrecht für die Don-Bosco-Schule liegt beim Schulträger, also bei der Stadt Langenfeld, die dieses Hausrecht in relevanten Teilen auf die Schulleitung überträgt.

Homepage: Auf der Homepage unserer Schule finden Sie wichtige Informationen über unser Kollegium, die Klassen, die Schulmitwirkungsgremien, über den Förderverein und die OGS. Sie können dort unseren Terminkalender einsehen und finden Informationen zum Thema Einschulung und Schulwechsel in die weiterführenden Schulen. Außerdem informieren wir unter der Rubrik „Aktuelles“ in Wort und Bild über besondere schulische Ereignisse.

HSU= Herkunftssprachlicher Unterricht: Bestandteil der nordrhein-westfälischen Integrationspolitik ist der herkunftssprachliche Unterricht (HSU). Die Durchführung von herkunftssprachlichem Unterricht für Kinder und Jugendliche, die öffentliche Schulen besuchen, ist Aufgabe des Landes. Der HSU ist heute ein Angebot für Schülerinnen und Schüler mit internationaler Familiengeschichte, die zwei- oder mehrsprachig in Deutsch und in einer oder mehreren anderen Sprachen aufwachsen.

Der HSU umfasst in der Regel bis zu fünf Wochenstunden. Ziel ist es, die herkunftssprachlichen Fähigkeiten in Wort und Schrift zu erhalten, zu erweitern und wichtige interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln.

Die im herkunftssprachlichen Unterricht erteilte Leistungsnote wird in das Zeugnis unter Bemerkungen aufgenommen. In den Zeugnissen der Schuleingangsphase der Grundschule wird statt der Leistungsnote eine Aussage über die Lernentwicklung im herkunftssprachlichen Unterricht bei „Hinweise zu den Lernbereichen/Fächern“ aufgenommen. Am Ende des Besuchs des HSU nach Klasse 9 oder 10 steht eine Sprachprüfung. Das Ergebnis der Sprachprüfung wird im Abschlusszeugnis bescheinigt.

Zurzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen HSU in folgenden Sprachen: Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Farsi, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Kurmanci (eine der kurdischen Sprachen), Mazedonisch, Polnisch, Portugiesisch, Romanes, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch und Türkisch.

Die Anmeldung zum HSU erfolgt im Sekretariat unserer Schule.



-I-

Inklusion: Inklusion ist der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Schulträger und Schulaufsicht haben für Langenfeld Grundschulen des „Gemeinsamen Lernens“ festgelegt. Die Don-Bosco-Schule ist keine Schule des gemeinsamen Lernens und verfügt insofern auch nicht über Sonderpädagogen.

Integration: Die Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler ohne oder mit zunächst nur sehr geringen Deutschkenntnisse ist eine Aufgabe, die die Schulen seit 2015 in besonderer Weise fordert. Die Zuweisung der Kinder an die Schulen erfolgt nach Möglichkeit unter Berücksichtigung der Wohnortnähe, aber auch so, dass nicht einzelne Schulen übermäßig gefordert werden. Die Landesregierung stellt Finanzmittel für zusätzliche Lehrerstunden zur Verfügung, die nach Fallzahlen berechnet sind. Die Don-Bosco-Schule fördert die neu zugewanderten Kinder mit dieser Personalressource in Kleingruppen parallel zum normalen Unterricht. Die Kinder erhalten in den ersten zwei Jahren in Deutschland Zeugnisse, die eigenen Vorgaben folgen.


Info-Abende: Die Schulleitung führt zwei Info-Abende pro Schuljahr für die Eltern der im Folgejahr einzuschulenden Kinder durch. Einen kurz vor den Anmeldeterminen und den zweiten kurz vor den Sommerferien. Für die Eltern unserer Viertklässler gibt es einen Info-Abend, an dem die Schulleitung über die Bildungsgänge und Besonderheiten der weiterführenden Schulen informiert. Im Schuljahr 2019/2020 wird der Informationsabend für die Eltern der Viertklässler erstmals zentral in der Stadthalle durchgeführt.

Die genauen Termine entnehmen Sie bitte dem jährlichen Terminkalender, der sowohl ausgeteilt wird, als auch in ständig aktualisierter Version auf der HP zu finden ist.

 

 

 

-J-

Jahrestermine: Sie erhalten in der ersten oder zweiten Schulwoche nach den Sommerferien jeweils einen schulischen Terminkalender mit allen wichtigen Jahresterminen. Dieser Kalender findet sich auch auf der Homepage der Schule. Dort werden auch ggf. auftretenden Veränderungen eingepflegt.

 


-K-

Kinderrechte:


Klassenfahrten: Einmal im Laufe der vierjährigen Grundschulzeit geht Ihr Kind auf Klassenfahrt. Die Länge der Fahrt (max. 5 Tage), das Ziel der Fahrt, Kosten und Zusatzprogramm werden in den Klassenpflegschaftssitzungen abgestimmt. Die letztendliche Zustimmung zu einer Klassenfahrt beschließt die Schulkonferenz. Berechtigte Personen erhalten Zuschüsse bzw. die Kosten werden vollständig übernommen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Klassenlehrerin, die Schulleitung oder die Sozialpädagogin Frau Menden.


Klassenlehrer/in: In der Grundschule gilt das Klassenlehrerprinzip. Das heißt, jede Klasse hat eine Klassenlehrerin oder einen Klassenlehrer, die oder der den Hauptteil des Klassenunterrichts erteilt. Die Klassenleitung ist für Kinder und Eltern Ansprechpartner/in in allen die Schule betreffenden Belangen. Die Klassenleitung erstellt in Absprache mit den Fachlehrkräften der Klasse die Zeugnisse und Empfehlungen und führt die Elterngespräche an den Sprechtagen. Die Don-Bosco-Schule bemüht sich um Kontinuität in den Klassenleitungen, aufgrund personeller Gegebenheiten sind jedoch Wechsel in der Klassenleitung nicht immer zu vermeiden.


Klassenpflegschaft: Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil. Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Themen können sein: Lerninhalte, Hausaufgaben, Leistungsüberprüfungen, Schulveranstaltungen, Lernmittel, Unterrichtsvorhaben und Unterrichtsformen und Erziehungsgrundsätze. Die Klassenpflegschaft kann bei der Planung und Organisation von Klassenfahrten helfen, diese begleiten und sich an Klassen- und Schulfesten beteiligen. Die oder der Vorsitzende beruft die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Tagesordnung fest. Auch einzelne Eltern können Themen zur Tagesordnung anmelden. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer wird in der Regel an der Sitzung teilnehmen. Die Klassenpflegschaft kann alle Lehrerinnen und Lehrer einladen, die in der Klasse unterrichten, damit sie die Grundzüge ihres Unterrichts und ihrer pädagogischen Arbeit erläutern.


Krankmeldung: Wenn Ihr Kind krank ist, schicken Sie es bitte nicht in die Schule. Es ist nicht leistungsfähig und zudem besteht die Gefahr, dass es andere Kinder oder Lehrkräfte ansteckt. Schicken Sie eine Schoolfox-Nachricht damit wir wissen, dass Ihrem Kind nicht auf dem Schulweg etwas zugestoßen ist. Sobald das Kind wieder gesund ist, geben Sie eine schriftliche Entschuldigung für die Erkrankungszeit mit.


Kopfläuse: § 34 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) legt fest, dass die Räume und Einrichtungen einer Schule (Schule = Gemeinschaftseinrichtung nach § 33 IfSG) durch Schülerinnen und Schüler mit Kopfläusen nicht betreten werden dürfen. Auch dürfen die Schülerinnen und Schüler nicht an schulischen Veranstaltungen (zum Beispiel Unterricht, Klassenfahrt, Tagesausflug) teilnehmen. Dieses Betretungs- und Teilnahmeverbot gilt solange, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Verlausung nicht mehr zu befürchten ist. Bei Kopflausbefall kann davon ausgegangen werden, dass nach einer sachgerechten Behandlung mit einem geeigneten Mittel mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Weiterverbreitung der Kopfläuse mehr anzunehmen ist. Folglich ist ein ärztliches Attest regelmäßig nicht erforderlich. Etwas anderes gilt aber beispielsweise dann, wenn bereits mehrfach eine Schülerin oder ein Schüler Kopfläuse hatte oder der Schule bekannt ist, dass bei den Erziehungsberechtigten kein Problemverständnis in Bezug auf den Kopflausbefall ihres Kindes vorhanden ist. Detaillierte Informationen finden sie auf der HP.



-L-

Lehrpläne: Die Richtlinien und Lehrpläne des Landes NRW sind im Internet einsehbar. Die wesentlichen Inhalte zu allen Fächern bzw. die schulinterne Umsetzung derselben wird in den jeweiligen Klassenpflegschaftssitzungen zu Beginn des Schuljahres thematisiert.


Leistungsbeurteilung:

1. Aufgabe und Funktion schulischer Leistungsbeurteilung

Das Beobachten, Fördern und Fordern sowie das Bewerten von Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler erbringen, ist eine wesentliche Aufgabe, die der Schule im Rahmen ihres staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrages zugewiesen wurde. Die Aufgabe der Grundschule liegt laut Richtlinien darin, dass sie die Kinder „an schulische Leistungsanforderungen und den produktiven Umgang mit der eigenen Leistungsfähigkeit“ heranführt. „Dabei ist sie einem pädagogischen Leistungsverständnis verpflichtet, welches Leistungsanforderungen mit individueller Förderung verbindet.“ (Richtlinien NRW 2012, S. 16)

Die doppelte Herausforderung, die in diesem Anspruch begründet liegt, ist offensichtlich – einerseits sollen Schülerinnen und Schüler vergleichbare Zensuren für ihre Leistungen erhalten, andererseits sollen die Leistungsanforderungen mit einer individuellen Förderung jedes Kindes verbunden werden. Durch eine ermutigende Erziehung und Unterstützung soll ein positives Lern- und Leistungsklima geschaffen werden. Dies ist Voraussetzung für das Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit.

2. Beurteilungs- und Bewertungsgrundlagen

In jedem Unterrichtsfach bilden alle mündlichen, schriftlichen und praktischen Leistungen eines Kindes die Bewertungsgrundlage. Das Verhältnis der Gewichtung einzelner Anteile variiert von Fach zu Fach. Das Kollegium der Don-Bosco-Schule hat in umfänglicher Arbeit in den einzelnen Fachkonferenzen und der Lehrerkonferenz für jedes Fach eine detaillierte Aufschlüsselung der Beurteilungsanteile und Einzelkriterien erarbeitet, sodass Leistungsbewertungen und Zensuren letztendlich nach größtmöglicher Objektivität und Transparenz erteilt werden können. Zudem ist es selbstverständlich, dass in jeglicher schulischer Beurteilung nicht ausschließlich Ergebnisse, sondern auch Lernfortschritte und Anstrengungen zur Leistungsbeurteilung heranzuziehen sind. Daneben beurteilt Schule gemäß ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags auch die sozialen Kompetenzen und das Arbeitsverhalten. Deren Entwicklung kommt eine wichtige Rolle zu beim Aufbau der Fähigkeit zum selbstständigen und eigenverantwortlichen Lernen, allein, mit einem Partner oder in einer Gruppe (Kooperation- und Teamfähigkeit). Hierzu werden Lern- und Arbeitstechniken vermittelt und es wird ein entsprechendes Arbeitsverhalten eingeübt, welches dann auch separat beurteilt wird.

In den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsfächer werden in allen Kompetenzbereichen bestimmte Kompetenzerwartungen festgeschrieben, die von den Schülerinnen und Schülern am Ende der Schuleingangsphase bzw. am Ende der Grundschulzeit erlangt sein sollen. Ausgehend von diesen Kompetenzerwartungen hat die Don-Bosco-Schule Beurteilungsbereiche aufgelistet, diese für die Beurteilung gewichtet und ihnen beobachtbares Lernverhalten, sichtbare Lernergebnisse und in Lernerfolgskontrollen messbare Teilaspekte zugeordnet. Dies soll zum einen die Vergleichbarkeit von Beurteilungen verbessern, dient aber auch gleichzeitig der Transparenz von Beurteilungen, die so für die Kinder und die Eltern nachvollziehbarer werden.

3. Überprüfen von Lernzielen und verbindlichen Anforderungen

Das Erreichen von Lernzielen wird kontinuierlich im Verlauf des Unterrichts festgestellt. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Lehrkraft den Lernweg des einzelnen Kindes fördernd und fordernd unterstützen kann. Somit kommt der Beobachtung der Kinder sowie der Dokumentation der gemachten Beobachtungen eine entscheidende Rolle zu.

Lernzielkontrollen unterstützen und ergänzen diese Beobachtungen. Sie sind sinnvoll in den Unterricht einzubinden und dienen der Lehrkraft neben der Leistungsfeststellung auch in Bezug auf die Möglichkeit, den Erfolg ihres Lehrweges zu überprüfen.

Klassenarbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik werden ab dem ersten Halbjahr des 3. Schuljahres benotet. Die einer Leistungsüberprüfung zugrunde liegenden Kompetenzerwartungen sowie das Benotungssystem werden Kindern und Eltern gleichermaßen transparent gemacht. Lernzielkontrollen in allen anderen Fächern werden mit erreichten Punkten versehen.

 

Lese-Rechtschreib-Störung (LRS): Eine Schwäche oder Schwierigkeit im Lesen und/oder Rechtschreiben kann die Schule feststellen. Wer über einen längeren Zeitraum hier regelmäßig trotz Bemühung mangelhafte oder ungenügende Leitungen erbringt, dem kann bei entsprechenden Kapazitäten der Schule die Teilnahme am LRS-Kurs des entsprechenden Jahrgangs angeboten werden.

Eine Lese-Rechtschreib-Störung ist eine Krankheit, im ICD-10-Katalog aller anerkannten Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme im Bereich F8 unter dem Oberbegriff Entwicklung aufgeschlüsselt in F81.0 bis F81.3.

F 81.0 Lese- und Rechtschreibstörung

F 81.1 Isolierte Rechtschreibstörung

F 81.2 Rechenstörung

F 81.3 Kombinierte Störung schulischer Fertigkeiten

Eine Krankheit kann natürlich nicht in der Schule diagnostiziert werden. Nur Mediziner, Heilpädagogen und Psychotherapeuten können entsprechende Diagnosen stellen.

Zur Diagnostik gibt es eine Leitlinie. Zu einer vollumfänglichen Diagnostik einer LRS gehören: Abklärung möglicher körperlicher Ursachen, IQ-Testung, standardisierter Lesetest, Rechtschreibtest, Rechentest, Überprüfung von Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit, Testung bzw. Ausschluss psychischer Erkrankungen, eventuell ein EEG und die Abfrage einer frühkindlichen Hirnhautentzündung. Die Kosten liegen zwischen 3500 und 5000 Euro.

Die Ausschlusskriterien einer LRS sind: Defizite im Sehen oder Hören oder auch das Vorliegen neurologischer, psychiatrischer oder anderer Erkrankungen.

Eine sichere Diagnose ist frühestens nach Abschluss des Schriftspracherwerbs am Ende des 2. Schuljahres möglich, vorher können sich allerdings bereits Anhaltspunkte ergeben.

Kinder mit attestierter LRS erhalten einen Nachteilsausgleich und können am schulischen LRS-Kurs teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig, da die Kurse außerhalb des Stundenplans liegen.

Wenden Sie sich bitte an die Schulleitung, wenn Sie Fragen zu der Thematik haben oder unsicher sind, ob Ihr Kind ggf. eine LRS hat.

 


-M-

Meldeformalitäten (An,- Um- und Abmeldung von Kindern): Sämtliche Meldeformalitäten erfolgen im Sekretariat. Machen sie bitte einen Termin aus, um Wartezeiten zu vermeiden. Frau Erken sagt Ihnen dann auch, welche Unterlagen mitzubringen sind, sodass sie sich doppelte Wege ersparen.

 


-N-

Nachteilsausgleich: Nachteilsausgleiche müssen bei allen attestierten Krankheiten gewährt werden, die die schulische Leistungsfähigkeit des Kindes beeinträchtigen.

Eine ärztliche Bescheinigung ist zwingende Voraussetzung.

Die Klassenkonferenz legt auf der Basis der geltenden Bestimmungen einen möglichen Nachteilsausgleich fest.

Die Schulleitung entscheidet über den Nachteilsausgleich.

Die Eltern haben keinerlei Mitspracherecht bei der Festlegung des Nachteilsausgleichs, jedoch bemühen wir uns um einvernehmliche Lösungen, denn es ergibt keinen Sinn, Nachteilsausgleiche festzulegen, die die Eltern nicht möchten.

Nachteilsausgleiche dürfen nicht im Zeugnis erwähnt werden.

Nachteilsausgleiche werde zu Beginn des Schuljahres festgelegt, sie können zum zweiten Halbjahr verändert werden oder bis Ende des Schuljahres Bestand haben. Nachteilsausgleiche, die auf kurzfristige Erkrankungen oder Verletzungen zielen, enden mit der Widerherstellung der Gesundheit

Bei einer attestierten Rechtschreibstörung F81.0 oder F 81.1 muss ein Nachteilsausgleich gewährt werden.

Bei einer durch die Schule festgestellten Rechtschreibschwäche  - Leistungen 12 Wochen schwächer als ausreichend -  kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden.

Mögliche Nachteilsausgleiche bei attestierter LRS im Rechtschreiben sind z.B. mehr Zeit für eine RS-Aufgabe, eine inhaltlich andere RS-Aufgabe, Zusatzmaterial, Schreiben am PC, etc. Das Aussetzen der Note (Notenschutz) ist ein möglicher Nachteilsausgleich.

Diese Kinder erhalten einen Förderplan, denn die Note wurde ja ausgesetzt weil die Leistungen mangelhaft oder gar schlechter sind.

Bei Dyskalkulie kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden, die Anforderungen dürfen aber nicht gesenkt werden und es darf kein Notenschutz gegeben werden, da die Dyskalkulie keine Erkrankung im Sinne des ICD-Katalogs ist.

 


-O-

OGS: In der Ganztagsbetreuung können Kinder berufstätiger Eltern morgens ab 7.30 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn und nach dem Unterricht bis 17.00 Uhr betreut werden. Hausaufgabenbetreuung wird an vier von fünf Tagen von Lehrkräften und Betreuungspersonal durchgeführt. Die Kinder erhalten in der OGS ein warmes Mittagessen. Nach der Mittagspause werden im Ganztag Kurse angeboten. Das Kursprogramm wird jeweils vor den Sommerferien für das folgende Schuljahr bekannt gegeben und die Kinder wählen aus den Angeboten aus. Im offenen Ganztag herrscht tägliche Anwesenheitspflicht bis 15 Uhr, Ausnahmegenehmigungen können in begründeten Fällen erteilt werden und sind schriftlich zu beantragen. Die Anmeldung zur OGS erfolgt im Sekretariat, in Absprache mit dem Träger der Betreuung (Kinderschutzbund) entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme. Die Berufstätigkeit beider Eltern muss schriftlich nachgewiesen werden. Schauen Sie bezüglich der Kosten sowie näherer Informationen auch auf unsere Homepage.

 


-P-

Parkverbot: Auf dem Lehrerparkplatz, in und vor der Einfahrt sowie auf dem Schulhof herrscht Park- und Fahrverbot für Eltern. Im Sinne der Sicherheit aller Kinder bitten wir darum, diese Regelung zu akzeptieren. Das Kollegium beider Schulen, das Personal in der Betreuung und auch die Kinder sollen stets die Pöller an der Einfahrt hoch machen. Auch Sie dürfen dies gerne tun, wenn der Pöller auf der Erde liegt. Eltern, die auf diese Weise „eingesperrt“ werden, müssen sich bitte ins Sekretariat bemühen, wo sie eine entsprechende Belehrung über sich ergehen lassen müssen (Danach werden sie aber auch wieder „freigelassen“).

Pausen: Wenn es klingelt, verlassen alle Kinder das Schulgebäude. Die Lehrerinnen und Lehrer verlassen den Klassenraum als letzte und verschließen die Tür. Am Ende der Hofpause stellen sich alle Kinder an ihrem Aufstellplatz auf und warten bis sie von ihrer Lehrerin oder ihrem Lehrer abgeholt werden. Die Aufsicht führenden Lehrerinnen warten, bis alle Klassen in ihren Räumen sind. Die Frühstückspause findet im Anschluss an die erste Hofpause statt. Aufsicht führen die Lehrerinnen oder Lehrer, die die Klasse in der Stunde danach unterrichten. Der Schulhof der Friedrich-Fröbel-Schule darf in den Pausen genutzt werden. Ballspiele werden nur auf trockenem Schulhofboden und mit Softbällen gespielt. Der Bereich zwischen Schule und Pestalozzistraße gilt als Ruhezone, hier dürfen keine Ballspiele stattfinden. Auch unter dem Pausendach ist das Fußballspielen nicht erlaubt. Von Büschen und Bäumen darf nichts abgerissen werden. Glücksspiele (Spiele, bei denen man etwas gewinnen oder verlieren kann) sowie elektronische Spiele sind nicht erlaubt. Bei trockenem Schulhofboden dürfen Spielsachen aus den gelben Spieletonnen ausgeliehen werden, die am Pausenende zurückgebracht werden. Verantwortlich sind Kinder der vierten Schuljahre. Alle bemühen sich, das Schulgelände sauber zu halten. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Abwechselnd sind Kinder der zweiten bis vierten Schuljahre dafür zuständig, in den Pausen den Schulhof zu säubern. Zangen und Eimer stehen am Eingang der Schule bereit. An den Spielgeräten müssen alle besondere Rücksicht aufeinander nehmen, damit niemand verletzt wird. Soweit Schnee gefallen ist, dürfen keine Schneebälle geworfen werden.


PC: (Lernen mit digitalen Medien) Dem Lernen mit digitalen Medien kommt heute einige Bedeutung zu. Die Landesregierung plant eine Stärkung des Bereichs. Trotzdem müssen auch neuere Untersuchungen und Erkenntnisse der Lernentwicklungsforschung gehört werden, die den Erfolg zu frühen und zu intensiven Lernens im digitalen Bereich in Frage stellen, teilweise auch als schädlich darstellen. Insofern versucht die Don-Bosco-Schule einen gangbaren Mittelweg zu finden. Der Schule steht ein voll ausgestatteter PC-Raum mit Computern in Klassenstärke zur Verfügung. Hier sind einige Lernprogramme installiert und über das Internet können Lernplattformen genutzt werden bzw. die Kinder können zu bestimmten Unterrichtsthemen recherchieren. Zusätzlich stehen der Schule 18 Convertibles zur Verfügung, die von den Klassen 1 bis 4 nach Absprache genutzt werden.

Projektunterricht: Der „normale“ Unterricht getrennt nach Klassen und Unterrichtsfächern bildet selbstverständlich den Schwerpunkt schulischen Lernens an unserer Schule. Im Rahmen der „Bunten Stunde“ (siehe dort) sowie im Rahmen von Projekttagen oder Projektwochen kann jedoch hin und wieder der geltende Stundenplan außer Kraft gesetzt werden und die Kinder lernen im Projekt.

Das Zirkusprojekt, das Trommelprojekt und das Erste-Hilfe-Projekt sind Beispiele für diese Form des Lernens. Selbstverständlich werden Sie als Eltern rechtzeitig über anstehende Projekt, deren Inhalte und ggf. über entstehende Kosten informiert.

 


-R-

Religionsunterricht: Die Don-Bosco-Schule ist eine katholische Grundschule, insofern ist die Teilnahme am katholischen Religionsunterricht Pflicht für alle Kinder unserer Schule. Bei der Schulanmeldung müssen die Erziehungsberechtigten schriftlich dokumentieren, dass sie eine Erziehung ihres Kindes im katholischen Bekenntnis wünschen. Selbstverständlich ist unser Religionsunterricht und unsere Werteerziehung so angelegt, dass in geeigneter Weise Berücksichtigung findet, dass viele unser Schülerinnen und Schüler ein anderes oder kein Glaubensbekenntnis haben.


Respekt: Gegenseitiger Respekt untereinander ist in einer großen Schulgemeinschaft eine Gelingensvoraussetzung. Insofern ist es uns besonders wichtig, dass wir stets mit Kindern und Eltern einen respektvollen Umgang pflegen. Gleiches erwarten wir aber auch von den Kindern unserer Schule und auch von Ihnen als Eltern. Selbstverständlich können, da Bildung und Erziehung von Kindern komplexe und anspruchsvolle Aufgaben sind, zwischen den beteiligten Erwachsenen Meinungsverschiedenheiten entstehen. Diese wollen wir aber in jedem Fall mit dem notwendigen Respekt vor dem jeweils anderen und vor der anderen Meinung, die aufgrund der unterschiedlichen Sichtweisen auf das einzelne Kind oft unvermeidlich sind, miteinander diskutieren.

 


-S-

Schulaufsicht: Die Schulaufsicht über eine Grundschule wird von der unteren Schulaufsichtsbehörde wahrgenommen. Sie gewährleistet die Entwicklung und Qualität schulischer Arbeit, regelt also alle inhaltlichen Angelegenheiten hinsichtlich Unterricht und Schule. Zuständig für die Don-Bosco-Schule ist das Schulamt des Kreises Mettmann.


Schulbücher: Jährlich erhalten die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der zentralen Schulbuchbestellung und der internen Ausleihe die Schulbücher und Arbeitshefte, die die Schulkonferenz für das kommende Schuljahr beschlossen hat. Die Kosten tragen zu einem Teil die Eltern über den sogenannten Eigenanteil, die übrigen Kosten übernimmt der Schulträger. Arbeitshefte, die von den Kindern ausgefüllt werden, gehen selbstverständlich in deren Eigentum über. Schulbücher aus der Ausleihe werden am Ende des Schuljahres wieder eingesammelt. Diese Bücher müssen eingebunden und pfleglich behandelt werden. Verloren gegangene oder beschädigte bzw. sehr verschmutze Bücher müssen ersetzt werden.


Schülerparlament: Die Don-Bosco-Schule hat seit einigen Jahren ein eigenes Schülerparlament. Die beiden Klassensprecher jeder Klasse und die leitende Lehrkraft treffen sich 14-tägig. Im Schülerparlament werden die Dinge besprochen, die den Kindern am Herzen liegen und die zum Teil aus den Klassenräten, aber manchmal auch aus der Lehrerkonferenz ins Schülerparlament eingebracht werden. Diese frühe demokratische Beteiligung ist uns sehr wichtig. Das Schülerparlament hat in der Vergangenheit schon einige wichtige Dinge auf den Weg gebracht, so z.B. Anschaffung einer Hofuhr, Auswahl von Spielgeräten für den Schulhof, Ersatz zweier kaputter Tafeln, Beteiligung am Sauberkeitskonzept für die Schultoiletten.


Schulfest: Die Don-Bosco-Schule veranstaltet jährlich ein Schulfest. Nach der Vorplanung im Kollegium, in der Schulpflegschaft und gemeinsam mit dem Förderverein werden die Aufgaben in den Klassenpflegschaften verteilt. Dabei sind wir alle auf Ihre rege Mitwirkung angewiesen, denn nur wenn alle mithelfen, kann ein Fest dieser Größenordnung realisiert werden.


Schulgesetz: Das Schulgesetz NRW ist die Grundlage aller schulischer Arbeit. Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen legt grundlegend fest, unter welchen Bedingungen, mit welchen Rechten und Pflichten und mit welchen Zielen in Schulen in Nordrhein-Westfalen gelehrt und gelernt wird. Das Schulgesetz NRW vom 15. Februar 2005 ist das erste zusammenhängende große Schulgesetz in der Geschichte des Landes. Zuvor waren die noch unvollständigen gesetzlichen Grundlagen für das Schulwesen in sieben verschiedenen Einzelgesetzen enthalten, die überwiegend in die Zeit vor 1960 zurückreichten. Dadurch war ein unübersichtliches und in manchen Bereichen auch überholtes schulrechtliches Regelungswerk entstanden. Demgegenüber sind jetzt alle bedeutenden bildungspolitischen Entscheidungen und die wesentlichen Grundlagen für das gesamte Schulrecht in einem einzigen Gesetzbuch enthalten. Die Schulleitung informiert die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz über die relevanten Inhalte. Auch in den Klassenpflegschaftssitzungen werden Teile des Schulrechts thematisiert. Das Gesetz ist im Internet nachlesbar, die Schulleitung steht für Ihre Fragen in diesem Zusammenhang selbstverständlich zur Verfügung.

Schulgottesdienst: Im 14-tägigen Abstand gehen freitags morgens jeweils entweder die Klassen 1 und 2 zum Gottesdienst oder die Klassen 3 und 4 zur Messe. Zu Weihnachten, zum Geburtstag von Don-Bosco, Aschermittwoch und zum Schuljahresabschluss finden Gottesdienste für die ganze Schule statt, zu denen wir auch Sie als Eltern herzlich einladen.


Schulkonferenz: Die Schulkonferenz ist das höchste Mitbestimmungsgremium in der Schule. Es setzt sich für eine Schule unserer Schulform und Größe zusammen aus sechs Lehrkräften, sechs Elternteilen und der Schulleitung, die aber außer in Pattsituationen nicht stimmberechtigt ist. Die Lehrervertreter werden für ein Jahr in der ersten Lehrerkonferenz des Schuljahres gewählt. Wählbar sind alle Kolleginnen und Kollegen, auch diejenigen, die sich noch in Ausbildung befinden oder nur befristet an der Schule tätig sind. Es werden ebenfalls drei Vertretungen gewählt, um im Krankheitsfall Beschlussfähigkeit des Gremiums zu erhalten. Die Schulleitung wird bei Erkrankung von der durch sie benannten ständigen Vertretung vertreten, solange unsere Schule ohne Konrektorin ist. Die Elternvertreter werden in der Schulpflegschaft gewählt. Wählbar sind alle Eltern der Schule, wahlberechtigt sind die Klassenpflegschaftsvorsitzenden, im Falle von deren Verhinderung deren Vertreter. Die einzelnen Dinge, über die die Schulkonferenz entscheidet, sind in § 65 Schulgesetz abschließend benannt.

Schulmitwirkung: Mitwirken lohnt sich!

Ihr Kind geht in die Schule – es soll dort gern lernen und erfolgreich sein!

Bildung ist ein wertvolles Gut für das spätere Leben. Bildung kann niemand mehr wegnehmen. Bildung öffnet viele Türen in der Arbeitswelt und bringt soziale Anerkennung.

Zu Bildung gehört Wissen. Das kostet Lernen, und Lernen ist Arbeit. Darum braucht Ihr Kind die Sicherheit, dass Sie seine Bemühungen anerkennen und es rückhaltlos darin unterstützen. Geben Sie ihm das Gefühl, dass Schule und Lernen seine wichtigste Aufgabe sind und Sie sie ernstnehmen, indem Sie bei eigenen Planungen darauf Rücksicht nehmen. Sichern Sie dazu die Voraussetzungen zu Hause: vor allem gesunde Ernährung mit ausreichendem Frühstück vor der Schule, Ruhe zum Arbeiten, Bewegung an der frischen Luft und nachts ausreichenden Schlaf.

Das Lernen gelingt am besten in einem guten Schulklima. Auch dazu können Sie beitragen. Kinder, Eltern und Schule müssen miteinander an dem gemeinsamen Ziel arbeiten, dem Kind alles nötige Wissen und Können für ein verantwortungsvolles, erfolgreiches und zufriedenes Leben zu geben.

Nehmen Sie Einladungen der Schule an. Gehen Sie zu Sitzungen der Klasseneltern, den Klassenpflegschaftssitzungen. Gehen Sie auch zu Kennenlern-Treffs/Eltern-stammtischen oder regen solche an. Gemeinsam verbrachte Zeit schafft Gemeinsamkeit. Sie ist die Grundlage für ein gutes Schulklima. In Zeiten des verschärften Datenschutzes müssen Eltern zudem selbst für ihre gute Vernetzung sorgen: Tauschen Sie schon am ersten Elternabend Ihre Kontaktdaten aus. Lehrerinnen und Lehrer sind gelernte Pädagogen. Sie müssen sich von Ihnen, den Eltern, angenommen und in ihren Aufgaben ernstgenommen wissen. Bei Elternsprechtagen können Sie diese Unterstützung zeigen. Auf dieser Grundlage lässt sich die Elternmitwirkung zum Wohl der Kinder nutzen.


Schulobst: Die Don-Bosco-Schule nimmt im Schuljahr 2020/2021 nicht am Schulobstprogramm des Landes NRW teil. Dies ist ein Förderprogramm zur gesunden Ernährung. Den Kindern wird dreimal in der Woche eine kostenlose Portion Obst oder Gemüse zur Verfügung gestellt.


Schulpflegschaft: Die Schulpflegschaft einer Schule besteht aus den gewählten Elternvertretern aller Klassen. Sie vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit und kann hierzu beispielsweise Anträge an die Schulkonferenz stellen. Eine erste Sitzung der Schulpflegschaft wird jährlich durch die Schulleitung initiiert, weitere Sitzungen beruft bei Bedarf die zu wählenden Vorsitzende der Schulpflegschaft ein. Diese ist zugleich geborenes Mitglied der Schulkonferenz.


Schulpflicht: Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Die Eltern haben ihr schulpflichtiges Kind bei der Schule anzumelden. Sie sind dafür verantwortlich, dass es am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt und statten es angemessen aus. Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter sind verpflichtet, Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, zum regelmäßigen Schulbesuch anzuhalten und auf die Eltern einzuwirken.

In begründeten Ausnahmefällen kann ein schulpflichtiges Kind zeitweise von der Schulpflicht befreit werden. Solche Befreiungen müssen bei der Schule schriftlich beantragt und die Gründe müssen nachgewiesen werden.


Schulprogramm: Das Schulprogramm – oder künftig Schulentwicklungsprogramm – einer Schule umfasst alle durch die Schule erarbeiteten Konzepte zur Umsetzung schulischer Aufgaben. Es ist nie festgeschrieben, sondern immer in stetiger Entwicklung. An der Entwicklungsarbeit sind alle Mitglieder der Schulgemeinde angemessen beteiligt. Die Kontrolle schulprogrammatischer Arbeit liegt bei der Schulaufsicht. Im Falle einer Qualitätsanalyse ist das Schulprogramm neben der konkreten Unterrichtsarbeit Kern der Beurteilung.


Schulträger: Schulträger der Don-Bosco-Schule ist die Stadt Langenfeld.


Schutzkonzept: Inhalte eines Schutzkonzeptes sind strukturelle und prozessorientierte Maßnahmen zur Vermeidung sexueller Gewalt und Gewalt im weitesten Sinne (Prävention) und Handlungsanweisungen (Intervention) im Verdachtsfall von Gewalt und grenzverletzendem Verhalten. Ein tatsächlich verschriftetes und für alle im schulisch en Kontext agierenden Personengruppen und Einzelpersonen verpflichtendes Konzept gibt es an der Don-Bosco-Schule in 2023 noch nicht. Dieses zu erstellen, wurde seitens der Schulaufsicht zur Pflichtaufgabe für alle Schulen erklärt. Die Langenfelder Grundschulen haben sich daraufhin in einer geleiteten Arbeitsgruppe zusammengefunden, um gemeinsam Rahmenbedingungen, Vorgehensweisen und Arbeitsschritte zu konzipieren. Auf dieser Basis wird jede einzelne Schule ein auf das eigene System zugeschnittenes Konzept entwickeln. Unterstützt wird der Arbeitsprozess von der Stadt Langenfeld als Schulträger sowie durch die in diesem Bereich spezialisierte Bildungsreferentin Stephanie Korell. Die Fertigstellung des Konzeptes erfordert zahlreiche Schritte und lebt von Partizipation der gesamten schulischen Gemeinschaft. Insofern ist für die Fertigstellung die zweite Jahreshälfte 2024 avisiert.

Schwimm- und Sportunterricht (Teilnahmepflicht): Für den Sportunterricht sind laut Stundentafel drei Wochenstunden in Jedem Schuljahr vorgesehen. Die Teilnahme am Schwimmunterricht, der in Klasse 2 stattfindet, ist verpflichtend. Dass unsere Schülerinnen und Schüler schwimmen lernen ist uns sehr wichtig. Die Kinder müssen zu Beginn der Klasse 2 noch nicht schwimmen können, wir teilen im Schwimmunterricht die Klassen in Nichtschwimmer und Schwimmer auf.

Sekretariat: Das Sekretariat der Don-Bosco-Schule ist montags und dienstags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet, mittwochs und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Freitags ist das Sekretariat nicht besetzt.

7-goldenen-Regeln: Neben der recht umfänglichen Hausordnung gibt es für die Schüler die folgenden Schulregeln. Sie werden in den Klassen besprochen und in Form eines kleinen Vertrages von allen unterschrieben. Die Regeln sind bewusst positiv formuliert, d.h. es werden nicht Verbote aufgestellt, sondern gewünschte Verhaltensweisen formuliert.

1.       Ich bin freundlich und respektvoll zu allen.

2.       Ich höre auf alle Lehrer und Betreuer.

3.       Ich achte im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und auf den Toiletten auf

           Sauberkeit.

4.       Ich komme pünktlich zum Unterricht.

5.       Ich gehe mit meinen und fremden Sachen ordentlich um, frage, bevor ich

           Material ausleihe und gebe es zurück.

6.       Ich bin während der Unterrichtszeit im Schulgebäude leise.

7.       Ich bleibe während der Schulzeit auf dem Schulgelände.

Smartphone/Smartwatch: Das Kollegium der Don-Bosco-Schule ist der Meinung, dass solche Geräte seitens der Kinder nicht in die Schule gehören. Die Entscheidung hierüber liegt aber rechtlich bei Ihnen als Eltern. Sofern Sie also wünschen, dass Ihr Kind ein solches Gerät für den Schulweg zur Verfügung haben soll, weisen wir darauf hin, dass bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung durch die Schule gegeben ist. Keinesfalls dürfen die Geräte in der Schulzeit und auf dem Schulgelände genutzt werden. Bei Zuwiderhandlung würden wir das Gerät an uns nehmen und erst bei Schulschluss an das Kind zurückgeben. Bitte besprechen Sie, sofern Ihr Kind ein solches Gerät besitzt, mit ihm ausführlich, was erlaubt ist und was nicht. Insbesondere ist es nicht gestattet, ungefragt von anderen Fotos, Video- oder Audioaufnahmen zu machen.

Sorgerecht: Sofern Sie als Eltern ein gemeinsames Sorgerecht haben, behandeln wir auch im Trennungs- und Streitfall beide Eltern gleichberechtigt. Das gilt auch, wenn das Kind dauerhaft nur bei einem Elternteil liegt und ggf. das Umgangsrecht nicht wahrgenommen wird. Neue Partner der sorgeberechtigten Elternteile sind nicht sorgeberechtigt. Es bedarf der Zustimmung des jeweils anderen Elternteils, wenn Auskunft erteilt werden soll.



-T-

Tag der offenen Tür: Zeitnah vor den Anmeldeterminen für die jeweils künftigen Erstklässler des nächsten Jahres findet ein Tag der offenen Tür statt, an dem Eltern und zukünftige Schulkinder die Schule kennenlernen können. Entweder am gleichen Tag oder zumindest in der gleichen Woche informiert die Schulleitung auf einem Infoabend die interessierten Eltern über Fragen der Schulanmeldung und Schulfähigkeit und erläutert das pädagogische Konzept der Schule und die Besonderheiten im Anfangsunterricht.

 

 

 

-U-

Unterrichtsbefreiung/Beurlaubung: An allen Schultagen herrscht grundsätzlich Schulpflicht. Krankheitstage sind durch die Eltern, ggf. auch mit Vorlage eines Attests, schriftlich zu entschuldigen. Sollten darüber hinaus Unterrichtsbefreiungen für nicht verschiebbare Termine mit dem Kind (Arzt, Therapeut, große und besondere Familienfeiern, Kuraufenthalte) zu beantragen sein, wenden Sie sich bitte mit einem schriftlichen Antrag an die Klassenleitung (eintägige Befreiung) oder die Schulleitung (mehrtägige Befreiung). Sollte Ihrem Antrag stattgegeben werden und Ihr Kind wird von uns beurlaubt, erscheint dieser Zeitraum nicht als Fehlzeit im Zeugnis. Für die Nacharbeitung des versäumten Unterrichtsstoffes sind Sie als Eltern verantwortlich. Unterrichtsbefreiungen vor oder nach Ferientagen kann die Schule nach Rechtslage grundsätzlich nicht aussprechen. Bitte beachten Sie, dass ggf. Bußgelder verhängt werden können, wenn der Unterricht unentschuldigt versäumt wird.


Unterrichtsmaterialien: Für die vollständige Bereitstellung der von jedem Kind benötigten Unterrichtsmaterialien sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, ergänzt durch einen Beschluss unserer Schulkonferenz, sammeln wir von Ihnen einmal im Schuljahr (nach den Sommerferien) den Elternbeitrag für einen Teil der angeschafften Schulbücher ein. Die Kosten für die übrigen Schulbücher übernimmt der Schulträger, diese Bücher gehören der Schule und werden an die Kinder ausgeliehen. Die Bücher aus der Ausleihe müssen eingebunden und pfleglich behandelt werden. Im Fall von Verlust oder eine groben Beschädigung müssen diese Bücher ersetzt werden. Vor den Sommerferien erhalten Sie von der Klassenleitung eine Liste der anzuschaffenden Hefte, Ordner und anderer schulischer Arbeitsmaterialien.

Unterrichtsprinzipien: Die zehn Merkmale guten Unterrichts nach H. Meyer sind nicht neu, aber durchaus nach wie vor gültig.

1. Klare Strukturierung des Unterrichts (durch erkennbare Struktur; roter Faden; sinnvolle Unterrichtsschritte; Zielklarheit; klare Aufgabenstellung; konsequentes Handeln; Rollenklarheit; Absprache von Regeln, Ritualen und Freiräumen)

2. Hoher Anteil echter Lernzeit (durch gutes Zeitmanagement; Pünktlichkeit; gute Vorbereitung; Entlastung durch Routinen; Auslagerung von Zeitdieben; Rhythmisierung des Unterrichtsablaufs; Konzentrationsübungen)

3. Lernförderliches Klima (durch gegenseitigen Respekt, verlässlich eingehaltene Regeln, Verantwortungsübernahme, Gerechtigkeit und Fürsorge; Stärkung des Könnensbewusstseins)

4. Inhaltliche Klarheit (durch Verständlichkeit der Aufgabenstellung, Programmübersicht und advance organizer; plausibles Vorgehen; Vernetzung mit dem Vorwissen; kumulatives Lernen; passendes Anspruchsniveau; Klarheit und Verbindlichkeit der Ergebnissicherung; Metareflexion)

5. Sinnstiftendes Kommunizieren (durch Planungsbeteiligung, Gesprächskultur, Sinnkonferenzen, Lerntagebücher und Schülerfeedback)

6. Methodenvielfalt (durch Vielfalt der Sozialformen und Methoden; Lernaufgaben)

7. Individuelles Fördern (durch Freiräume, Geduld und Zeit; durch innere Differenzierung; durch Lerndiagnostik und abgestimmte Förderpläne; besondere Förderung von Begabungen und Interessen)

8. Intelligentes Üben (durch passgenaue Übungsaufträge, gezielte Hilfestellungen und „übe freundliche“ Rahmenbedingungen; durch Übungserfolge; durch angemessene Verteilung und Abwechslung; durch Kontrolle und Bestätigung; Bewusstmachen von Lernstrategien)

9. Transparente Leistungserwartungen (durch ein an den Richtlinien oder Bildungsstandards orientiertes, dem Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler entsprechendes Lernangebot und zügige förderorientierte Rückmeldungen zum Lernfortschritt)

10. Vorbereitete Umgebung (durch gute Ordnung, funktionale Einrichtung und brauchbares Lernwerkzeug)


Unterrichtszeiten: Die Ferientermine für NRW sind auf Jahre im Voraus festgelegt und im Internet nachlesbar. Dazu kommen pro Jahr die gesetzlichen Feiertage und drei bis vier bewegliche Ferientage für jede Schule, die die Schulkonferenz kurz vor den Sommerferien für das jeweils nächste Schuljahr festlegt. Alle anderen Wochentage sind Schultage, an denen Schulpflicht herrscht. Die tägliche Unterrichtszeit umfasst maximal sechs Unterrichtsstunden zu folgenden Uhrzeiten:

8.05 Uhr :              erstes Klingeln

1. Stunde:             8.10 – 8.55 Uhr

2. Stunde:             9.00 – 9.45 Uhr

9.45 – 10.15 Uhr:   Hofpause und Frühstückspause

3. Stunde:             10.15 – 11.00 Uhr

4. Stunde:             11.05 – 11.50 Uhr

11.50 – 12.05 Uhr: Hofpause

5. Stunde:             12.05 – 12.50 Uhr

6. Stunde:             12.50 – 13.35 Uhr

Im Anschluss an den Unterricht gehen die Kinder in die Betreuungseinrichtung oder nach Hause. Für die Kinder der OGS sind an vier von fünf Tagen Hausaufgabenzeiten eingerichtet, die aber nicht dem Unterricht zugerechnet werden.

 

 

-V-

Verpflegung: Die Schule stellt dreimal wöchentlich über das Schulobstprogramm Obst oder Gemüse für die Kinder zur Verfügung. Getränke und weitere Verpflegung für die Pausen müssen die Kinder von zuhause mitbringen. Bitte achten Sie auf gesunde und ausgewogene Ernährung und geben Sie keine stark süßen Getränke mit in die Schule. Die Kinder der OGS und Halbtagsbetreuung erhalten Verpflegung im dort üblichen Rahmen – Mittagessen in der OGS, Snack in der HTB.

 


-W-

WhatsApp: WhatsApp ist praktisch, ist beliebt, wird vielfach genutzt – aber hat auch seine Tücken. Zum einen ist WhatsApp nicht wirklich sicher, das sollte jeder auch bei der privaten Nutzung bedenken. Zum anderen bieten WhatsApp-Gruppen in der Elternschaft auch Risiken und erzeugen ggf. Druck. Wenn Sie als Eltern schulische WhatsApp-Gruppen bilden, beachten Sie bitte immer, dass auch hier die Persönlichkeitsrechte zu achten sind. Verbreiten Sie keinesfalls auf diesem Wege Fotos der Kinder oder andere geschützte Personendaten. Bedenken Sie auch, dass schnell mal hingeschriebene Dinge eine Eigendynamik entwickeln, die man vielleicht gar nicht beabsichtigt hat. So können Gerüchte entstehen, Ängste aufgebaut werden oder auch Hoffnungen geweckt werden, die hinterher niemand erfüllt. Wir wissen als Schule, dass diese Klassengruppen existieren und können und wollen da auch niemanden beschränken. Den Lehrkräften ist die Teilnahme an WhatsApp-Gruppen mit der Elternschaft in jedem Falle untersagt.

 


-Z-

Zeugnisse: Das Kollegium der Don-Bosco-Schule hat für alle Jahrgangsstufen und Zeugnisse in allen Fächern verbindlich festgelegt, zu welchen in den Richtlinien und Lehrplänen des Landes NRW genannten Kriterien in welcher Form Zeugnisformulierungen aufgenommen werden. Diese Form der Zeugniserstellung ist Teil des schuleigenen Leitungskonzeptes und bietet folgende Vorteile:

•        Für das Arbeits- und Sozialverhalten wurden in der Lehrerkonferenz und in der Schulkonferenz verbindliche Kriterien verabredet, die für alle Kinder einer jeweiligen Jahrgangsstufe gelten.

•        In den Fachkonferenzen jedes einzelnen Faches wurden von den ausgebildeten Fachkolleginnen und –Kollegen ebenfalls Kriterien und dementsprechende mögliche Zeugnisformulierungen festgelegt.

•        Die Leistungsbeurteilung wird verlässlicher, da sie kriteriengestützt ist.

•        Die Leitungsbeurteilung wird gerechter, da für alle Kinder eines jeweiligen Jahrgangs die gleichen Beurteilungskriterien gelten.

•        Die Leistungsbeurteilung wird transparenter, da Verbindlichkeit in den Beurteilungskriterien gegeben ist.

•        Eltern können die Grundlagen einer Beurteilung besser erkennen und nachvollziehen. Die Kriterienkataloge bieten eine sichere Grundlage für diesbezügliche Elterngespräche.

•        Lehrkräfte werden durch die festgeschriebenen Beurteilungskriterien sicherer in ihrer Beurteilung von Schülerleistungen, insbesondere auch durch die verbindliche Gewichtung der Einzelaspekte.

Schülerinnen und Schüler des 1. und 2. Schuljahres erhalten jeweils zum Schuljahresende ein Zeugnis in reiner Gutachtenform. Es enthält Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten sowie zu den Leistungen in allen Unterrichtsfächern.

Im 3. und 4. Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler zum Schulhalbjahreswechsel und am Ende des Schuljahres ein Zeugnis.

Das Halbjahreszeugnis der Klasse 3 enthält keine Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten (Schulkonferenzbeschluss). Es enthält Aussagen zum Stand der Lernentwicklung in allen Unterrichtsfächern sowie Zensuren in allen Fächern. Das Zeugnis am Ende der Klasse 3 enthält Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten sowie Zensuren und Aussagen zum Stand der Lernentwicklung in allen Unterrichtsfächern.

Die beiden Zeugnisse der Klasse 4 enthalten nur Zensuren, die Aussagen zum Lernstand in Gutachtenform entfallen. Das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 beinhaltet eine begründete Schulformempfehlung.

Sofern ein Kind am herkunftssprachlichen Unterricht teilnimmt, erhält es eine separate Beurteilung hierüber, in den Klassen 1 und 2 in Textform, in den Klassen 3 und 4 mit einer Zensur versehen. Diese Beurteilung ist fester Bestandteil des Zeugnisses.

Besondere Leistungen einer Schülerin/eines Schülers können unter der Rubrik Bemerkungen ins Zeugnis aufgenommen werden. Hierbei handelt es sich in der Regel um Ergebnisse bei Wettbewerben, um besondere sportliche Leistungen, die Teilnahme an AGs oder besonderen Angeboten der Schule sowie um die Teilnahme an außerunterrichtlichen Förderkursen.

 

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